Gehalt in der generalistischen Pflegeausbildung
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Gehalt in der generalistischen Pflegeausbildung

Du überlegst, eine Ausbildung in der Pflege zu machen, und fragst Dich, ob sich das finanziell lohnt? Eine der häufigsten Fragen von angehenden Pflege-Azubis lautet: Wie hoch ist das Gehalt in der generalistischen Pflegeausbildung? Schließlich spielt das Einkommen eine wichtige Rolle – sei es, um die Miete zu zahlen, den Führerschein zu finanzieren oder einfach finanziell unabhängiger zu sein.

Die gute Nachricht: In der generalistischen Pflegeausbildung bekommst Du bereits ab dem ersten Jahr eine Vergütung – und die steigt mit jedem Ausbildungsjahr. Doch wie viel bleibt nach Steuern und Abzügen übrig? Und gibt es Möglichkeiten, Dein Einkommen aufzustocken? In diesem Artikel erfährst Du alles über die Ausbildungsvergütung, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und Deine Gehaltsaussichten nach der Ausbildung.

1. Überblick: Ausbildungsvergütung in der generalistischen Pflegeausbildung

Die generalistische Pflegeausbildung verbindet die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einer gemeinsamen Ausbildung. Das bedeutet für Dich: Du wirst breit aufgestellt und hast später viele Möglichkeiten, Dich zu spezialisieren. Doch wie sieht es mit dem Gehalt aus?

Vergütung in der generalistischen Pflegeausbildung

In Deutschland erhalten Auszubildende in der generalistischen Pflegeausbildung in der Regel eine Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Tarifvertrag: Öffentliche Träger wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen zahlen nach Tarif, während private Einrichtungen ihre eigenen Vergütungssätze festlegen.
  • Bundesland: In manchen Regionen Deutschlands wird mehr gezahlt als in anderen.
  • Träger der Ausbildung: Kirchliche Einrichtungen wie Caritas oder Diakonie haben eigene Tarife, die sich von den staatlichen unterscheiden können.

Laut aktuellen Tarifverträgen liegt die Vergütung in der generalistischen Pflegeausbildung zwischen 1.190 und 1.400 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr – und steigt mit jedem Jahr an. Damit gehört die Pflegeausbildung zu den besser bezahlten Ausbildungsberufen im sozialen Bereich.

Ausnahmen: Fälle ohne Ausbildungsvergütung

Obwohl die meisten Auszubildenden in der Pflege eine Vergütung erhalten, gibt es Ausnahmen:

  • Private, nicht tarifgebundene Einrichtungen: Einige private Bildungsträger bieten die Ausbildung an, ohne selbst eine Vergütung zu zahlen. In diesen Fällen kann es sogar vorkommen, dass Azubis Schulgeld zahlen müssen. Seit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung ist das jedoch seltener geworden.
  • Schulische Ausbildung im Ausland: In einigen europäischen Ländern, wie beispielsweise in Österreich, wird die Pflegeausbildung nicht vergütet. Hier tragen die Auszubildenden die Kosten für ihre Ausbildung selbst.
  • Spezielle Umschulungen oder Fördermaßnahmen: Wer die Pflegeausbildung als Umschulung macht, zum Beispiel über das Jobcenter oder die Arbeitsagentur, erhält möglicherweise keine klassische Ausbildungsvergütung. Stattdessen gibt es Förderungen wie Arbeitslosengeld während der Umschulung oder Bildungsgutscheine. Dies liegt daran, dass Umschulungen oft als Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gelten und daher anders finanziert werden.

Regionale Unterschiede in der Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung variiert je nach Bundesland teils deutlich. Hier eine Übersicht der durchschnittlichen monatlichen Vergütung im ersten Ausbildungsjahr:

Generalistische Pflegeausbildung: Ausbildungsvergütung nach Bundesländern
Generalistische Pflegeausbildung: Ausbildungsvergütung nach Bundesländern

2. Gehalt in den einzelnen Ausbildungsjahren

In der generalistischen Pflegeausbildung steigt Dein Gehalt mit jedem Ausbildungsjahr. Das liegt daran, dass Du mit zunehmender Erfahrung mehr Verantwortung übernimmst und Deine praktischen Fähigkeiten ausbaust.

Vergütung nach Ausbildungsjahren

Die Ausbildungsvergütung ist tariflich geregelt, sodass sich die Gehälter je nach Träger und Bundesland unterscheiden. Dennoch gibt es Durchschnittswerte, an denen Du Dich orientieren kannst:

Generalistische Pflegeausbildung: Vergütung nach Ausbildungsjahren
Generalistische Pflegeausbildung: Vergütung nach Ausbildungsjahren

Hinweis: Die Nettowerte können je nach individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Krankenversicherung und weiteren persönlichen Umständen variieren.

Diese Zahlen basieren auf aktuellen Tarifverträgen und können sich je nach Arbeitgeber und Bundesland unterscheiden. In öffentlichen Einrichtungen, die nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) zahlen, liegt die Vergütung oft im oberen Bereich dieser Spanne, während private Träger ohne Tarifbindung teilweise geringere Gehälter anbieten.

Zusätzliche Einkommensquellen während der Ausbildung

Neben der regulären Ausbildungsvergütung gibt es weitere Möglichkeiten, Dein Einkommen aufzubessern:

Schichtzuschläge: Arbeitest Du zu ungünstigen Zeiten, kannst Du folgende Zuschläge erhalten:

Feiertagsarbeit

Arbeitest Du an gesetzlichen Feiertagen, sind Zuschläge bis zu 125 % bis 150 % des Gehaltes steuerfrei.

Sonntagsarbeit

Hierfür kannst Du einen Zuschlag von 50 % des Grundlohns erhalten.

Nachtarbeit

Für Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr steht Dir ein Zuschlag von 25 % des Grundlohns zu.

Beispiel: Wenn Dein Grundlohn 12 € pro Stunde beträgt, würdest Du für Nachtarbeit einen Zuschlag von 3 € pro Stunde erhalten.

Jahressonderzahlung

In der generalistischen Pflegeausbildung erhalten Auszubildende eine Jahressonderzahlung, die oft als Weihnachts- oder Urlaubsgeld bezeichnet wird. Diese Zahlung beträgt gemäß dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) 90 % des monatlichen Ausbildungsentgelts. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Novembergehalt.

Beispielrechnung:

●       Monatliches Bruttoentgelt: 1.200 €

●       Jahressonderzahlung (90 %): 1.080 €​

Diese Sonderzahlung stellt somit einen erheblichen finanziellen Bonus dar und wird in der Regel im November ausgezahlt.​

Bonusprämien für besondere Leistungen

Einige Arbeitgeber honorieren besondere Leistungen ihrer Auszubildenden durch Bonusprämien. Beispiele hierfür sind:​

Corona-Prämie

Während der COVID-19-Pandemie erhielten Pflege-Auszubildende eine einmalige Prämie von bis zu 1.000 € als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen.

Abschlussprämie

Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann eine Prämie von 400 € gewährt werden.

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 € gewähren.

Ob Auszubildende Sonderzahlungen/Bonusprämien erhalten, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, Prämien zu zahlen – es ist also eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Allerdings gibt es bestimmte Rahmenbedingungen, die bestimmen, ob und wann eine Prämie gezahlt wird:

1. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

In öffentlichen Einrichtungen oder großen Pflegebetrieben, die nach Tarif zahlen (z. B. TVöD), sind einige Prämien tariflich festgelegt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Abschlussprämien, die bei bestandener Prüfung gezahlt werden (z. B. 400 € laut TVAöD-Pflege).
  • Jahressonderzahlungen, die als Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld im Tarifvertrag verankert sind (z. B. 90 % eines Monatsgehalts im öffentlichen Dienst).

2. Betriebliche Regelungen des Arbeitgebers

Private oder kirchliche Träger haben oft eigene Boni-Systeme, die von verschiedenen Faktoren abhängen:

  • Finanzielle Lage des Unternehmens: Kann sich der Betrieb Prämien leisten?
  • Mitarbeiterbindung: Einige Arbeitgeber zahlen Prämien, um engagierte Azubis nach der Ausbildung zu halten.
  • Branchenlage: In Zeiten von Fachkräftemangel sind Prämien häufiger, um Auszubildende zu motivieren und langfristig an den Betrieb zu binden.

3. Individuelle Leistung der Azubis

Einige Bonuszahlungen hängen direkt von der persönlichen Leistung des Auszubildenden ab. Beispiele für Prämien, die an individuelle Kriterien gebunden sind:

Individuelle Zusatzleistungen: Generalistische Pflegeausbildung
💡
Ein Beispiel:
In manchen Pflegeeinrichtungen erhalten Auszubildende 300–500 € extra, wenn sie ihren Abschluss mit einem Schnitt von 1,5 oder besser bestehen. Andere Arbeitgeber zahlen Prämien, wenn Azubis freiwillig zusätzliche Schichten übernehmen oder neue Kolleg:innen werben. Wer sich über mögliche Prämien informieren will, sollte sich direkt bei seinem Ausbildungsbetrieb oder im Tarifvertrag erkundigen

3. Gehalt in der generalistischen Pflegeausbildung - wie viel bleibt netto übrig?

Brutto klingt immer gut – aber was kommt am Ende wirklich auf Deinem Konto an? Deine Ausbildungsvergütung in der generalistischen Pflegeausbildung unterliegt verschiedenen Abzügen, die je nach Steuerklasse, Krankenkasse und Bundesland variieren.

Welche Abzüge gibt es?

Von Deinem Bruttogehalt werden verschiedene Beiträge abgezogen:

Sozialversicherungsbeiträge:

  • Krankenversicherung: ca. 14,6 % (plus Zusatzbeitrag, abhängig von der Krankenkasse)
  • Rentenversicherung: 18,6 %
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 %
  • Pflegeversicherung: 3,05 % (für Kinderlose 3,4 %)

Lohnsteuer

  • In Steuerklasse I (ledig, kinderlos) fällt bei der Ausbildungsvergütung meist keine Lohnsteuer an.
  • Ab einem Bruttoverdienst von ca. 1.300 € monatlich können geringe Steuerabzüge entstehen.

Kirchensteuer (falls zutreffend)

  • Ca. 8–9 % der Lohnsteuer, wenn Du Mitglied einer Kirche bist.

Solidaritätszuschlag

  • Seit 2021 entfällt dieser für die meisten Arbeitnehmer:innen in dieser Gehaltsklasse.

Brutto vs. Netto – Beispielrechnungen

Um Dir eine Vorstellung davon zu geben, wie viel Netto übrig bleibt, kommt hier eine Beispielrechnung für Steuerklasse I (ledig, ohne Kinder, mit Kirchensteuer):

Brutto/Netto Beispielrechnung: Pflegeausbildung
Brutto/Netto Beispielrechnung: Pflegeausbildung

Die meisten Azubis in der Pflege bekommen rund 80 % ihres Bruttogehalts als Nettovergütung.

4. Gehaltsvergleich der generalistischen Pflegeausbildung mit anderen Ausbildungsberufen im Gesundheitswesen

Die generalistische Pflegeausbildung gehört zu den besser vergüteten Ausbildungen im Gesundheitswesen. Doch wie sieht das Gehalt im Vergleich zu anderen Berufen in der Branche aus?

Gehaltsvergleich: Generalistische Pflegeausbildung mit anderen Ausbildungsberufen im Gesundheitswesen

Warum ist die generalistische Pflegeausbildung finanziell attraktiver?

Vergütung von Anfang an: Während Physiotherapeut:innen oder Ergotherapeut:innen oft eine schulische Ausbildung ohne Gehalt machen müssen, erhalten Pflege-Azubis vom ersten Tag an ein stabiles Einkommen.

Steigende Gehälter: In der Pflegeausbildung steigt das Gehalt jedes Jahr deutlich – während MFA oder Notfallsanitäter:innen oft mit kleineren Erhöhungen rechnen müssen.

Bessere Tarifverträge: Durch die Integration der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in die generalistische Pflegeausbildung profitieren Azubis von verbesserten Tarifregelungen und einer bundeseinheitlichen Vergütung.

Übernahmechancen & Weiterbildung: Nach der Ausbildung gibt es viele Möglichkeiten, durch Weiterbildungen und Spezialisierungen das Gehalt weiter zu steigern (z. B. als Intensivpflegekraft, Wundmanager:in oder Pflegedienstleitung).

5. Fazit zum Gehalt in der generalistischen Pflegeausbildung

Die generalistische Pflegeausbildung gehört zu den bestbezahlten Ausbildungen im Gesundheitswesen. Bereits im ersten Ausbildungsjahr verdienst Du zwischen 1.190 € und 1.400 € brutto, und mit jedem Jahr steigt das Gehalt weiter an. Zusätzlich gibt es Schichtzuschläge, Sonderzahlungen und Bonusprämien, die Dein Einkommen erhöhen können.

Verglichen mit anderen Gesundheitsberufen ist die Pflegeausbildung besonders attraktiv, da sie von Anfang an vergütet wird, während in Berufen wie der Physiotherapie oder Ergotherapie oft gar kein Gehalt gezahlt wird.

Falls die Ausbildungsvergütung für Dich nicht ausreicht, gibt es zudem verschiedene staatliche Unterstützungsmöglichkeiten wie BAB, Wohngeld oder BAföG. Wer eine sinnvolle, zukunftssichere und finanziell stabile Ausbildung sucht, ist in der Pflege genau richtig.

FAQ – Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung in der Pflege

1. Wie viel verdient man in der generalistischen Pflegeausbildung?

Im ersten Ausbildungsjahr beträgt das Bruttogehalt 1.190–1.400 €, im zweiten Jahr 1.250–1.500 € und im dritten Jahr 1.350–1.650 €.

2. Wie viel bleibt netto übrig?

Nach Abzügen für Sozialversicherungen bleiben im Durchschnitt 950–1.072 € netto pro Monat.

3. Warum gibt es Unterschiede in der Vergütung?

Die Höhe des Gehalts hängt von Tarifverträgen, dem Bundesland und dem Träger der Ausbildung (öffentlich, privat oder kirchlich) ab.

4. Gibt es eine Möglichkeit, mehr Geld in der Ausbildung zu bekommen?

Ja! Schichtzuschläge, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Bonusprämien für gute Leistungen oder zusätzliches Einspringen können Dein Gehalt deutlich erhöhen.

5. Welche finanziellen Hilfen gibt es zusätzlich?

Falls die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, kannst Du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld oder BAföG beantragen. Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt.

6. Welche Gesundheitsberufe haben eine schlechtere Vergütung als die Pflegeausbildung?

In Berufen wie Physiotherapie oder Ergotherapie gibt es in der schulischen Ausbildung häufig kein Gehalt. Medizinische Fachangestellte (MFA) verdienen in der Ausbildung weniger als Pflege-Azubis.

Internetquellen:

  1. Pflegeausbildung.net. (o. D.). Vergütung in der Pflegeausbildung. Abgerufen am 10. März 2025, von https://www.pflegeausbildung.net/ausbildung/verguetung.html
  2. Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). (o. D.). Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst nach BBiG (TVAöD-BBiG). Abgerufen am 10. März 2025, von https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/auszubildende_bbig.html
  3. Öffentlicher Dienst News. (o. D.). Corona-Bonus: 1.500 Euro Sonderprämie für Beschäftigte in der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Pflege. Abgerufen am 10. März 2025, von https://oeffentlicher-dienst-news.de/corona-bonus-1500-euro-sonderpraemie-fuer-beschaeftigte-in-der-stationaeren-langzeitpflege-und-der-ambulanten-pflege/
  4. Pflegenetzwerk Deutschland. (o. D.). Corona-Infos: FAQ zum Pflegebonus. Abgerufen am 10. März 2025, von https://pflegenetzwerk-deutschland.de/fileadmin/files/Downloads/Pflegenetzwerk-Deutschland-CoronaInfos-FAQ-Pflegebonus.pdf
  5. Bundesregierung. (o. D.). Inflationsausgleichsprämie: Steuerfreie Zahlung für Beschäftigte. Abgerufen am 10. März 2025, von https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/inflationsausgleichspraemie-2130190
  6. Bundesagentur für Arbeit. (o. D.). Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Abgerufen am 10. März 2025, von https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
  7. Bundesagentur für Arbeit. (o. D.). Kindergeld: Auszahlung an andere Personen. Abgerufen am 10. März 2025, von https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-auszahlung-andere-personen
  8. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). (o. D.). Bildungskredit (173). Abgerufen am 10. März 2025, von https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/Bildungskredit-(173)/
  9. Bundesagentur für Arbeit. (o. D.). Arbeitslosengeld: Beratung und Terminvereinbarung. Abgerufen am 10. März 2025, von https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/beratung-termin
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