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Pflege zuhause – diese Zuschüsse stehen Pflegebedürftigen zu
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Pflege zuhause – diese Zuschüsse stehen Pflegebedürftigen zu

Die Pflege eines Angehörigen oder einer Angehörigen zuhause kann eine große Herausforderung darstellen. Angefangen bei der Organisation der Pflege, über die Beschaffung von Hilfsmitteln bis hin zur Finanzierung. Glücklicherweise gibt es Unterstützungsmöglichkeiten in Form von Zuschüssen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können.

Pflegegeld

Das Pflegegeld dient zur finanziellen Unterstützung von Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden. Es wird von der Pflegeversicherung monatlich ausgezahlt und richtet sich nach dem Pflegegrad des Betroffenen. Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 erhalten beispielsweise 316 Euro, während Pflegebedürftige in Pflegegrad 5 bereits 901 Euro pro Monat erhalten. Das Pflegegeld soll dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Pflegehilfsmittel

Wird eine Person pflegebedürftig, sind in ihrem Haushalt in der Regel nicht alle Pflegehilfsmittel vorhanden, die nun benötigt werden. Die Pflegeversicherung übernimmt deshalb auch die Kosten dafür, damit die Pflege zuhause so reibungslos wie möglich durchgeführt werden kann. Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen oder auch Inkontinenzprodukte. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel bis zu einem bestimmten Betrag und kann bei Bedarf wiederholt werden.

Verhinderungspflege

Die Pflege eines anderen Menschen nimmt viel Zeit und Energie in Anspruch. Sie kann nicht nur körperlich fordernd sein, sondern auch psychisch. Regelmäßige Erholungsphasen sind für Pflegerinnen und Pfleger wichtig, damit sie neue Kraft tanken und sich ganz der pflegebedürftigen Person widmen können.

Pflegebedürftige haben deshalb einen Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die oder der Pflegende eine Auszeit oder ein Urlaub benötigt. Dabei wird eine Ersatzpflegekraft organisiert, die die pflegebedürftige Person für eine bestimmte Zeit betreut. Hierfür können Betroffene bis zu 1.612 Euro pro Jahr geltend machen.

Kurzzeitpflege

Eine Pflege zuhause ist für viele Betroffene die angenehmste Wahl: Sie können in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und ihr Leben möglichst so weiterführen, wie sie es bisher gewohnt waren. Verschlimmert sich der Zustand der pflegebedürftigen Person schlagartig oder wird weitere Unterstützung benötigt, ist die Pflege zuhause aber oft nicht mehr ausreichend.

Sollte eine intensive Pflege zuhause einmal nicht möglich oder angemessen sein, können Betroffene eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dabei wird die oder der Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit in einer Pflegeeinrichtung betreut, um die Pflegepersonen zu entlasten oder um nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rückkehr nach Hause zu ermöglichen. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen und sind auf 1.612 Euro pro Jahr begrenzt.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Beim Bau eines Hauses denken die wenigsten Menschen daran, es pflegegerecht zu gestalten. Mit fortschreitendem Alter können deshalb steile, enge Treppen oder enge Durchgänge zu einem Problem werden.

Um die häusliche Pflege zu erleichtern, können Betroffene wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durchführen lassen. Dazu zählen etwa die Anbringung von Haltegriffen, die Verbreiterung von Türen oder auch der Einbau eines Treppenlifts. Diese Arbeiten werden von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt, die Kosten von bis zu 4.000 Euro erstattet.

Wie erhalten Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung?

Wird Dein Angehöriger oder Deine Angehörige pflegebedürftig, solltest Du dies so früh wie möglich der Pflegekasse melden. Umso früher erhältst Du nämlich finanzielle Hilfsmittel für die reibungslose Pflege zuhause. Die Pflegekasse gibt Dir Auskunft dazu, welche Hilfsmittel Du in Anspruch nehmen kannst. Alternativ dazu kannst Du einen unabhängigen Berater hinzuziehen, der Dir Tipps rund um das Thema gibt.

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