Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt mit dem fortschreitenden Alter der Baby-Boomer rasant. Derzeit benötigen hierzulande etwa fünf Millionen Menschen Unterstützung in ihrem Alltag. Der Bedarf ist groß, das Angebot hingegen klein, und die Kosten sind riesig. Denn gute Pflege hat ihren Preis. Trotzdem landet davon noch immer zu wenig bei den Pflegekräften selbst, weshalb die Branche bereits seit Jahren unter Nachwuchsschwierigkeiten leidet.
Die Renten vieler Pflegebedürftiger reichen nicht aus, um die Kosten für die benötigte Unterstützung zu decken. Deshalb bietet der Staat verschiedene Formen der finanziellen Unterstützung an. Wer sie in Anspruch nehmen möchte, muss sich selbst darum kümmern und wird oft unzureichend informiert. Deshalb wissen viele Betroffene nicht, welche Pflegeleistungen sie beziehen können, um ihre Belastung zu senken. Eine Form der Unterstützung ist der Entlastungsbetrag, der satte 125 Euro pro Monat beträgt. Den kennen die meisten Pflegebedürftigen jedoch nicht, was dazu führt, dass ganze 80 Prozent ihn nicht in Anspruch nehmen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € im Monat soll pflegenden Angehörigen ihre Arbeit erleichtern. Mit diesem Geld können sie verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die die Betreuung und die Haushaltsführung vereinfachen sollen. Zum Teil kann die Summe auch für die Tages- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden, wodurch eine lückenlose Unterstützung des Pflegebedürftigen und eine zeitweise Entlastung der pflegenden Angehörigen bewirkt werden soll.
Wer hat einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Den Entlastungsbetrag können alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 beanspruchen, die zu Hause gepflegt werden. Ist der oder die Pflegebedürftige selbst nicht dazu in der Lage, die finanzielle Unterstützung zu fordern, können dies auch die pflegenden Angehörigen übernehmen. Der Entlastungsbetrag wird neben anderen Leistungen von der Pflegeversicherung gezahlt.
Wie wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Der Entlastungsbetrag wird weder dem oder der Pflegebedürftigen noch den pflegenden Angehörigen direkt ausgezahlt. Daher kann er auch nicht gesondert beantragt werden. Stattdessen erstattet die Pflegekasse die tatsächlich entstandenen Kosten, sofern sie von der Leistung umfasst sind. Prüfe deshalb idealerweise bereits vor größeren Anschaffungen oder Ausgaben, ob und wie weit sie im Rahmen des Entlastungsbetrags erstattet werden, und sammle alle Rechnungen und Zahlungsnachweise. Diese reichst Du im Anschluss bei der Pflegekasse ein, die rückwirkend die Kosten erstattet. Da Du zunächst in Vorleistung gehen musst, ist damit ein gewisses Risiko verbunden. Frage deshalb im Zweifel vorher bei der Pflegekasse nach, welche Leistungen umfasst sind und welche nicht.
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag ist dafür gedacht, pflegebedürftigen Personen und auch den pflegenden Angehörigen im Alltag Unterstützung zu bieten. Du kannst die Geldsumme also für verschiedene Kostenpunkte nutzen: Das kann eine Einkaufshilfe oder eine Begleitung zum Arzt sein, eine Unterstützung im Haushalt der pflegebedürftigen Person oder für Betreuungsangebote in Gruppen oder für Einzelpersonen.
Kann der Entlastungsbetrag aufgestockt werden?
Die finanzielle Unterstützung kann von Pflegebedürftigen aufgestockt werden, die Pflegegrad 2 oder höher haben. Denn in diesem Fall besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen, die bei Bedarf auch (teilweise) für die Zwecke genutzt werden können, für die eigentlich der Entlastungsbetrag gedacht ist. Das bedeutet: Benötigst Du keine oder nur wenig Pflegesachleistungen und bleibt deshalb aus diesem Anspruch noch etwas Geld "übrig", kannst Du es für Unterstützung im Alltag einsetzen. Allerdings dürfen nur bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen auf diese Weise umgewandelt werden.