Pflegebegutachtung – Ablauf und Tipps
By Lisa Harings  profile
                                            image Lisa Harings
2 min read

Pflegebegutachtung – Ablauf und Tipps

Im Rahmen der Pflegebegutachtung wird festgestellt, ob und inwieweit eine Person pflegebedürftig ist. Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige unterschiedliche Leistungen.

Wann ist eine Person pflegebedürftig?

Pflegebedürftig ist jemand dann, wenn er aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen seinen Alltag nicht mehr ganz ohne fremde Hilfe bewerkstelligen kann. Die Pflegebedürftigkeit ist ein Spektrum und in unterschiedliche Pflegestufen unterteilt, die anzeigen, wie stark der Betroffene gesundheitlich eingeschränkt ist.

Wann wird eine Pflegebegutachtung durchgeführt?

Eine Pflegebegutachtung wird durchgeführt, nachdem eine Person einen Antrag auf Pflegeleistungen bei ihrer Pflegekasse eingereicht hat. Die Pflegekasse benachrichtigt sodann den medizinischen Dienst und beauftragt ihn mit der Erstellung eines Gutachtens. Der medizinische Dienst teilt wiederum dem Antragssteller einen Termin mit, an dem die Pflegebedürftigkeit untersucht wird.

Was wird in einer Pflegebegutachtung untersucht?

Die Pflegebegutachtung beleuchtet sechs verschiedene Bereiche, in denen die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt sein kann:

- Mobilität

- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

- Selbstversorgung

- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Bereiche fließen in unterschiedlichen Teilen in die Gesamtbewertung ein. Die Selbstversorgung macht 40 Prozent des Gutachtens aus, der Umgang mit krankheitsspezifischen oder therapiebedingten Anforderungen 20 Prozent. Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen und die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte machen 15 Prozent aus und die Mobilität schließlich 10 Prozent.

Wie läuft die Pflegebegutachtung ab?

Zum vereinbarten Termin besuchen ausgebildete Ärzte oder Pflegefachkräfte den Antragsteller zuhause. In vielen Fällen ist es sinnvoll, wenn ein Angehöriger oder eine vertraute Person anwesend ist, die mehr über den Zustand des Betroffenen sagen kann. In einem gemeinsamen Gespräch wird erörtert, wie selbstständig er noch ist und inwiefern er Hilfe benötigt, um seinen Alltag zu bewältigen. Die Pflegebegutachtung dauert in der Regel maximal eine Stunde.

Im Anschluss erstellt die Pflegefachkraft oder der Arzt ein Gutachten, indem die Ergebnisse des Hausbesuchs zusammengefasst werden. Dabei hält der Gutachter nicht nur die gesundheitlichen Einschränkungen fest, sondern auch etwaige Hilfsmittel oder Maßnahmen, die den Betroffenen im Alltag unterstützen könnten.

Dieses Gutachten übersendet der Gutachter an die Pflegekasse, die sodann dem Betroffenen seinen Pflegegrad und etwaige Leistungen mitteilt, die er nun erhält. Insgesamt ist mit einer Dauer von bis zu 25 Arbeitstagen ab dem Tag der Antragsstellung zu rechnen.

Wie kann der Pflegegrad erhöht werden?

Ist die Pflegebegutachtung abgeschlossen, wird dem Betroffenen sein Pflegegrad mitgeteilt. Im Laufe der Zeit kann sich sein Zustand allerdings verschlechtern und dazu führen, dass der Pflegegrad nicht mehr der Realität entspricht. Wer den Eindruck hat, dass sich der Pflegebedarf erhöht hat, kann einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse einreichen.

Sodann wird eine neue Pflegebegutachtung durchgeführt, die der medizinische Dienst wie gehabt terminlich ankündigt. Nun kommt erneut ein Gutachter zu dem Pflegebedürftigen nach Hause, um sich einen Überblick über seinen Zustand und etwaige Verschlechterungen zu verschaffen.

Wer bereits nach dem ersten – oder einem späteren - Gutachten das Gefühl hat, den falschen Pflegegrad zugewiesen bekommen zu haben, kann Widerspruch einlegen. Er ist innerhalb eines Monats nach dem Erhalt des Bescheids bei der Pflegekasse einzureichen.

By Lisa Harings  profile image Lisa Harings
Aktualisiert am