Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und stellt Betroffene und ihre Familien oft vor große Herausforderungen. Ein wichtiger Aspekt bei der Bewältigung der Pflegebedürftigkeit ist der Pflegegrad. Die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidet über die Höhe der finanziellen Unterstützung und die Leistungen, die die Pflegekasse Pflegebedürftigen gewährt. In diesem Blogbeitrag liest Du, wie genau Pflegegrad 1 definiert wird und erhältst einen Überblick über seine Voraussetzungen und Leistungen.
Pflegegrad 1 - Definition
Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und wird Personen zugesprochen, bei denen eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten im Alltag vorliegt. Es handelt sich hierbei um eine leichte Pflegebedürftigkeit, bei der die Betroffenen noch überwiegend selbstständig sind und lediglich bei wenigen Tätigkeiten Unterstützung benötigen.
Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen
Obwohl die Pflegebedürftigkeit oft mit einem fortgeschrittenen Alter assoziiert wird, betrifft sie doch auch viele jüngere Menschen. Eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder eine Behinderung können dazu führen, dass selbst junge Menschen Unterstützung in ihrem Alltag benötigen. Deshalb wird der Pflegegrad 1 unabhängig vom Alter der/des Pflegebedürftigen zugewiesen.
Voraussetzungen für den Pflegegrad 1
Um in den Pflegegrad 1 eingestuft zu werden, müssen Betroffene zunächst einen Antrag auf Begutachtung stellen. Der Antrag auf Feststellung des Pflegegrades wird bei der Pflegekasse eingereicht, woraufhin ein Gutachter die Pflegebedürftigkeit untersucht. Im Gutachten werden verschiedene Aspekte berücksichtigt wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, aber auch die Selbstversorgung. Der Pflegegrad 1 setzt voraus, dass in mindestens zwei dieser Bereiche eine Beeinträchtigung vorliegt. Die Pflegebedürftigkeit muss zudem dauerhaft sein und einen Zeitraum von voraussichtlich sechs Monaten überschreiten.
Leistungen des Pflegegrades 1
Obwohl der Pflegegrad 1 die niedrigste Einstufung darstellt, haben Betroffene dennoch einen Anspruch auf verschiedene Leistungen. Sie sollen dazu beitragen, die Pflegebedürftigkeit zu mildern und die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten. Die Leistungen können in Form von Geldleistungen oder Sachleistungen erbracht werden.
Zu den Leistungen des Pflegegrades 1 gehören:
- Pflegeberatung: Eine individuelle Beratung zu allen Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit und die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen.
- Pflegekurse: Kurse für pflegende Angehörige, um ihnen den Umgang mit pflegebedürftigen Personen zu erleichtern.
- Pflegehilfsmittel: Kostenübernahme für Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern, wie zum Beispiel Rollstühle, Pflegebetten oder Gehhilfen.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Kostenübernahme für Umbaumaßnahmen in der Wohnung, um die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern.
- Entlastungsleistungen: Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags, zum Beispiel durch stundenweise Betreuung oder Haushaltshilfe.
- Tagespflege: Finanzierung von Tagespflegeeinrichtungen, in denen die pflegebedürftige Person tagsüber betreut wird, während die Angehörigen ihrer Arbeit nachgehen.
- Kurzzeitpflege: Übernahme der Kosten für eine vorübergehende Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung - zum Beispiel, wenn die pflegende Person selbst erkrankt oder Urlaub benötigt.
- Verhinderungspflege: Kostenübernahme für eine Ersatzpflegekraft, wenn die pflegende Person ausfällt oder eine Auszeit benötigt.
- Pflegegeld: Eine monatliche finanzielle Unterstützung, die an pflegende Angehörige ausgezahlt wird, die die Pflege selbst übernehmen.
- Teilstationäre Pflege: Kostenübernahme für die Unterbringung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung, in der die pflegebedürftige Person betreut wird.
Pflegegrad 1 als Chance zur Prävention
Der Pflegegrad 1 bietet auch die Chance zur Prävention. Oftmals sind es kleine Veränderungen im Alltag, die dazu beitragen können, die fortgeschrittene Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern oder sogar zu vermeiden. Dazu können etwa Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Rollatoren, barrierefreie Wohnraumanpassungen oder auch regelmäßige Bewegungs- und Entspannungsübungen gehören. Wenn Du weitere Fragen zu dem Thema hast, kannst Du Dich von einem Pflegedienst oder einer Pflegeberatungsstelle individuell beraten lassen.