Die Pflege von Angehörigen geht ohnehin oft mit großen Umstellungen und psychischen Belastungen einher. Hinzu kommt, dass sie auch finanziell zu Buche schlägt: Medikamente, Lebensmittel und spezielle Pflegevorrichtungen können teuer werden. Ganz zu schweigen von den Kosten, die professionelles Pflegepersonal oder die Unterbringung in einem Pflegeheim verursachen. Das sieht auch der Staat ein und greift Dir unter die Arme: Du kannst diverse Pflegekosten von der Steuer absetzen. Hier liest Du, welche Ausgaben absetzbar sind und wie Du dafür vorgehst.
Welche Pflegekosten sind absetzbar?
Du kannst Pflegekosten steuerlich absetzen, soweit sie nicht von der Pflegekasse übernommen wurden. Zu den absetzbaren Ausgaben zählen Kosten für die
- Unterbringung der/des Pflegebedürftigen (bei Dir zuhause oder in einem Pflegeheim)
- Pflege durch Dich
- Pflege durch professionelle Pflegekräfte
- Medikamente
- Pflegevorrichtungen
- Lebensmittel/Kleidung
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen
Die genannten Posten sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Der Begriff der außergewöhnlichen Belastung umfasst diverse private Ausgaben, die bei einem Steuerzahler maßgeblich höher sind als bei anderen, die vergleichbare Familienstände und Einkommen haben.
Allerdings sind nicht jegliche Pflegekosten ab dem ersten Cent absetzbar. Denn damit das Kriterium der “außergewöhnlichen” Belastung vorliegt, müssen die Ausgaben eine gewisse Höhe erreicht haben. Das bedeutet gleichzeitig, dass Du die sogenannten zumutbaren Belastungen selbst tragen musst. Wann diese Hürde erfüllt ist, hängt von Deinem Familienstand und Deinem Einkommen ab. Das Finanzamt kalkuliert anhand dessen stufenweise die zumutbare Belastungsgrenze.
Pflegepauschbetrag nutzen
Alternativ dazu kannst Du für die Dir entstandenen Pflegekosten auch den Pflegepauschbetrag von bis zu 1.800 Euro nutzen. Achtung: Trägst Du die Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen ein, hast Du diese Möglichkeit nicht mehr.
Sind mehrere Personen zu mindestens 10 Prozent an der Pflege beteiligt, wird der Pflegepauschbetrag unter ihnen aufgeteilt. Zudem muss die Pflege unentgeltlich erfolgen. Du darfst dafür also keine monetäre Gegenleistung annehmen.
Unter welchen Voraussetzungen darfst Du Pflegekosten absetzen?
Pflegekosten sind dann absetzbar, wenn sie notwendig sind und für nahestehende Personen entstehen. Das bedeutet, dass Du eine enge Beziehung zu dem oder der Gepflegten nachweisen musst. Das ist bei Verwandten der Fall, aber auch bei sehr engen Freundinnen oder Freunden. Hinzu kommt, dass Du die/den Pflegebedürftigen in ihrer/seiner Wohnung oder alternativ in Deiner eigenen Wohnung versorgen musst.
Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben (bis 2020 war noch Pflegegrad 4 Voraussetzung) oder “hilflos” sein. Hilflosigkeit ist dann gegeben, wenn die Person jeden Tag ständig fremde Hilfe benötigt, sich also nicht mehr ohne Weiteres allein versorgen kann. Den Pflegegrad oder die Hilflosigkeit der/des Gepflegten musst Du dem Finanzamt nachweisen.
Rechnungen und Belege aufbewahren
Neben der Pflegebedürftigkeit selbst musst Du dem Finanzamt auch nachweisen können, dass die von Dir angegebenen Pflegekosten tatsächlich entstanden sind. Bewahre dafür sämtliche Rechnungen und Belege Deiner Ausgaben auf. Dazu zählen zum Beispiel Quittungen für Lebensmittel, Medikamente oder Pflegevorrichtungen, aber auch Rechnungen vom Pflegepersonal. Sammele sie am besten in einem Ordner mit Dokumenten wie dem Schwerbehindertenausweis und dem Bescheid der Pflegekasse. So hast Du alles an einem Ort und ersparst Dir langwierige Suchen, wenn Du Dich an die Steuererklärung setzt.