Pflegia Newsletter: Pflegefachpersonen bald als Ärzt*innen tätig?
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Pflegia Newsletter: Pflegefachpersonen bald als Ärzt*innen tätig?

Spezialisierte Pflegefachpersonen starten in neuen Berufsalltag

Seit Anfang diesen Monats sind die ersten neun examinierten und berufserfahrenen Pflegefachpersonen, die die Qualifizierung als Spezialisierte Pflegefachperson abgeschlossen haben, in den teilnehmenden Arztnetzregionen im Einsatz. Sie wurden in einer sechsmonatigen Ausbildungs der Universität Greifswald auf bestimmte Tätigkeiten, die normalerweise von Hausärzt*innen durchgeführt werden, vorbereitet. Schwerpunkte lagen dabei auf in den Bereichen Geriatrie, Schmerzbehandlung, Bluthochdruck sowie Ernährung/Ausscheidung. Das Ganze wurde auf Basis des Innovationsfondsprojekt ErwiN (Erweiterte Übertragung von arztentlastenden Tätigkeiten in ArztNetzen) durchgeführt und durch den Bund gefördert. Teilnehmende sind die Bundeländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit knapp 1.200 Patient*innen über den gesamten Projektzeitraum von 3,5 Jahren. Gestartet wurde jetzt mit den ersten 100 Patient*innen mit bereits diagnostizierten Erkrankungen. Die Versorgung durch die spezialisierten Pflegefachpersonen erfolge dabei in enger Abstimmung mit den versorgenden Ärzten. Über Videosprechstunden können diese im Bedarfsfall hinzugezogen werden.

Die spezialisierten Pflegefachpersonen dürfen im ärztlichen Auftrag selbstständig und eigenverantwortlich den Gesundheitszustand von Patienten prüfen, Vital- und Laborparameter kontrollieren sowie Medikamente bei Bedarf hinsichtlich ihrer Anwendung anpassen. Sie beraten Patienten und verordnen notwendige Pflegehilfsmittel sowie Verbandmaterial.
Quelle: Canva

Das Ziel des Projektes ErwiN sei es, durch die Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten durch die qualifizierten Pflegefachkräfte die Ärzteschaft zu entlasten und somit auch die fachliche Rolle der Pflege zu stärken, so das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Bei einem erfolgreichen Abschlusses des Projektes soll die Übertragung von Aufgaben zukünftig Teil der Regelversorgung werden.


Die Bürger:innenkonferenz - Robotik in der Altenpflege

Im Rahmen des Projektes E-cARE wurde in den letzten drei Monaten die Bürger:innenkonferenz ins Leben gerufen. 

Das Projekt E-cARE erforscht den verantwortlichen Einsatz von Robotik in der Altenpflege. Ein Team aus Wissenschaftler:innen der Juniorprofessur für Medizinische Ethik entwickelt hierzu für das Bundesministerium für Gesundheit eine Ethikleitlinie zur angemessenen Nutzung von technischen Assistenzsystemen.

In dessen Folge traf sich die Bürger:innenkonferenz drei Wochenenden, um über einen Einsatz von Robotik in der Pflege zu sprechen und ein Regelwerk für einen verantwortungsvollen Einsatz zu entwickeln. Von ursprünglich 3.500 kontaktierten Bürger*innen aus Potsdam wurden 21 Personen im Alter zwischen 21 und 75 Jahren, welche die verschiedenen Bereiche der Gesellschaft vertraten (Berufstätige, Studierende und Renter*innen), ausgewählt und arbeiteten Forderungen als Empfehlung für die Bundesregierung heraus. Die Erklärung, welche Anfang dieser Woche dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben wurde, enthält 20 Forderungen. 

In dieser Erklärung wurden Hintergründe und Vorgehensweisen erläutert, sowie die herausgearbeiteten Forderungen begründet. Laut des Zusammenschlusses ginge es zudem nicht darum, einen Konsens zu finden, sondern die verschiedenen Meinungen der Gesellschaft zu diesem komplexen Thema widerzuspiegeln.

Unabhängig von persönlichen Vorlieben stand für uns alle jedoch die Gewährleistung individueller Selbstbestimmung und bedarfsorientierter Unterstützung im Fokus, sowie die Unverhandelbarkeit der Menschenwürde und Menschenrechte. 

Dass Roboter den Menschen in Zukunft nicht vollständig ersetzen können, darüber sind sich viele Stimmen der Gesellschaft einig, seien es nun Fachkräfte, Pflegebedürftige oder Forschende. Dieser Punkt wird auch von der Konferenz in der Präambel zusammengefasst:

Roboter können durch menschliches Personal geleistete Pflege nicht ersetzen. Durch den zukünftig denkbaren breiten Einsatz von Robotik hoffen wir allerdings, dass Pflegende von repetitiven, unterstützenden Tätigkeiten entlastet werden können, um mehr Zeit für hochwertige Pflegetätigkeiten und individuelle Betreuung zu gewinnen. Pflegebedürftige sollen durch unterstützende Technologien zudem länger zu einem selbstbestimmten Leben befähigt werden, insbesondere auch in ihrem häuslichen Umfeld. 


Eigenanteil in Pflegeheimen steigt weiter

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) teilte letzte Woche in Berlin mit, dass die Kosten für Personen, die in Pflegeheimen leben, immer weiter steigen.

Seit dem 01. Juli 2024 zahlen Bewohner 2.871 Euro im ersten, 2.620 Euro im zweiten, 2.284 Euro im dritten und 1.865 Euro ab dem vierten Jahr pro Monat (Bundesdurchschnitt). Dabei setzen sich diese Eigenanteile aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), welcher vor allem Kosten für das Pflegepersonal beinhaltet. 

Dass die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird, ist durch die Zuschüsse begrün­det, die die Pflegekasse als Kostendämpfungsmaßnahme zum EEE dazugibt.
Aktuell betragen die Zuschüsse im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Aufent­haltsjahr 30 Prozent, im dritten Aufenthaltsjahr 50 Prozent und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des zu zahlenden EEE. Die Zuschüsse waren zum Jahresanfang um jeweils fünf Prozent erhöht worden, für das erste Aufenthaltsjahr sogar um zehn Prozent.
Quelle: Canva

Die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner bemängelte vor allem die Länder- und Bundesregierung. Wenn alleine die Investitionskosten durch diese übernommen werden würden, wie auch eigentlich gesetzlich vorgesehen, zeige sich schon das in einer finanziellen Entlastung von 490 Euro im Monat pro Bewohner. Auch die indirekte Finanzierung der Ausbildungsgelder, die durch den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil anfalle, könne durch Übernahme des Bunds und der Finanzierung durch Steuermittel reduziert werden. “Die Ampelfraktionen haben im Koalitionsvertrag vereinbart, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Wir erwarten, dass dieses Versprechen im Rahmen der von Minister Lauterbach angekündigten umfassenden Pflegereform eingelöst wird.”, so Elsner.

Ende letzter Woche teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dann dem ARD-Hauptstadtstudio mit, dass eine Obergrenze für den Eigenanteil derzeit geprüft werde. Auch die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder werde nun untersucht.

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