Pflegia Newsletter

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04. Oktober 2024
Autor: Pflegia

Heilkundliche Leistungen durch Pflegekräfte

Im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes sollen Pflegekräfte zukünftig auch heilkundliche Leistungen übernehmen dürfen. Bis zum 31. Dezember 2025 soll ein entsprechender Katalog vorgelegt werden, dessen Leistungen nach ärztlicher Diagnose von den Pflegekräften erbracht werden dürfen. Erstellt werden soll dieser Katalog vom GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie den Spitzenverbänden der ambulanten Pflegedienste und der stationären Pflegeeinrichtungen.

Auch soll ein weiterer Leistungskatalog erstellt werden, der solche Leistungen umfasst, für die Pflegekräfte entsprechende Folgeverordnungen ausstellen dürfen. Und zuletzt sollen Rahmenvorgaben zur interprofessionellen Zusammenarbeit erarbeitet werden. 

Um zuvor genannte Leistungen erbringen zu dürfen, müssen gewisse berufliche Qualifikationen vorliegen. Neben einer Ausbildung können dies auch Berufserfahrung oder Weiterbildungen sein. Um für die Ausführung von heilkundlichen Leistungen qualifiziert zu sein, muss mindestens die dreijährige, generalistische Pflegeausbildung abgeschlossen werden (Pflegefachpersonen). Dies umfasst unter anderem Leistungen der häuslichen Krankenpflege oder der medizinischen Behandlungspflege. Für erweiterte, heilkundliche Leistungen, die von den heilkundlichen Leistungen zukünftig im SGB unterschieden werden sollen, ist ein hochschulischer Abschluss nötig. Die Leistungen umfassen unter anderem Bereiche der diabetischen Stoffwechsellage, chronischen Wunden und Demenz, welche bisher ausschließlich Ärzten vorbehalten waren. Erbracht werden können die Leistungen bei zugelassenen Ärzten, in medizinischen Versorgungszentren (MVZ), bei ambulanten Pflegediensten oder auch stationären Pflegeeinrichtungen.

Dabei geht es nicht darum, Befugnisse anderer Berufsgruppen im Gesundheitswesen zu beschneiden, son­dern den Pool der fachkompetenten Personen in der Versorgung zu erweitern.

Ärzt*innen sollen somit durch die teilweise übernommenen Leistungen durch die Pflegefachpersonen in ihrem Arbeitsalltag entlastet werden.

Zugang zu Notfallkoffern

Die meisten kennen sie, die wenigsten haben sie jedoch bisher genutzt: Notfallkoffer. Um diese geht es in einem Brief an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn, Richard Lutz, in welchem die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) und das Aktionsbündnis Patientensicherheit gemeinsam fordern, in Notfallsituationen in den Zügen der Deutschen Bahn (DB) auch Pflege­fachpersonen den Zugang zum Notfallkoffer zu ermöglichen. Denn nach Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW, Dominik Stark, haben auch diese Fachkräfte das nötige Wissen, um Erste Hilfe leisten zu können. Nachdem er sich zuletzt in solch einer Situation in der Bahn befand, möchte er sich nun für die erweiterte Nutzung stark machen. Aktuell dürfen nur Ärzt*innen auf die Notfallkoffer zugreifen.

Quelle: canva.com

Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt den Vorschlag der Pflegekammer, denn es sei von entscheidender Bedeutung, dass schnelle Soforthilfe ermöglicht werde. Auch das Aktionsbündnis Patientensicherheit unterstützt das Vorhaben als Mitverfasser des Briefes:

In Situationen wie Herzinfarkten, schweren Verletzungen oder allergischen Reaktionen kann der Notfall­koffer das Überleben der oder des Betroffenen in jedem Fall beeinflussen. Der Zugang zu diesen Koffern sollte auch Pflegefachpersonen und weiterem geschulten Personal zur Verfügung stehen.

Immer weniger Pflegeeinrichtungen

Obwohl die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland immer weiter ansteigt, schließen immer mehr Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Seniorenwohngemeinschaften. Dies geht aus einer Auswertung des Arbeitgeberverbands Pflege hervor. 

Insgesamt gab es laut der Statistik von Januar 2023 bis Juli 2024 über 1.000 Schließungen, Insolvenzen oder Angebotsreduzierungen wie Kündigungen von Verträgen oder Aufnahmestopps bei ambulanten Diensten.

Besonders betroffen sind dabei der Westen und Norden des Landes.

Der Verband warnt nun vor einem Mangel an Heimplätzen in den nächsten Jahren. Laut Präsident Thomas Greiner werden bis 2040 jedes Jahr 17.000 neue Plätze benötigt, das entspreche 217 neuen Pflegeheimen.

Da die Zahlen jedoch eher rückläufig sind, fordert er Pflegereformen, welche verlässliche Rahmenbedingungen für Angehörige, Pflegebe­dürftige, Pflegepersonal und Betreiber von Pflegeheimen schaffen sollen. 

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, mahnte aber zur Vorsicht bei der Interpretation der ausgewerteten Zahlen.

Schließungen und Insolvenzen bedeuten nicht automatisch, dass es immer weniger Plätze gibt.

Es gibt bei diesen Neuigkeiten jedoch auch Positivbeispiele. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, betreibt drei Altenpflegeheime, welche auch Gewinn abliefern. Er habe dabei gezielt auf Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland gesetzt, um alle offenen Positionen zu besetzen und die Heime nun voll belegen zu können.

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